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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Topas GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Wir führen alle Lieferungen und Leistungen ausschließ­lich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedin­gungen durch.

1.2. Einkaufs- und sonstige Geschäftsbedingungen unserer Kunden erlangen für das Vertragsverhältnis mit uns nur dann Gültigkeit, wenn und soweit wir ihnen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt haben.

1.3. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

1.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Dresden.

2. Angebote, Auftragsunterlagen

2.1. Unsere Angebote, insbesondere die angebotenen Leistungen und Preise, sind freibleibend.

2.2. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines verbindlichen Angebotes unsererseits und dessen fristgerechter Annahme das Angebot.

2.3. Der Kunde ist nach Annahme an den Auftrag gebunden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes verein­bart wird, 20 Tage nach Rechnungsdatum in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag regressfrei verfügen können (Zahlungsein­gang).

3.2. Skontoabzug bedarf einer vorherigen Vereinbarung.

3.3. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber ent­gegengenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gut­schrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten insbesondere die der Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Kunden.

3.4. Unsere Rechte aus Ziffer 7.2. sowie das Recht, bereits ab Fälligkeit bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft Fälligkeitszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligem Basiszinssatz, mindestens 5 % p.a., verlangen zu können, bleiben unberührt.

3.5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder liegen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kun­den vor, können wir Vorauszahlung und die sonstige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten, noch nicht bezahlte Lieferungen auf Kosten des Kunden zurück-holen oder vom Vertrag fristlos zurücktreten.

3.6. Alle Preise sind EURO-Preise und gelten ab Dresden einschließlich Verpackung, ausschließlich Zoll-, Wert- und Transportversicherung, zuzüglich Umsatzsteuer in der jewei­ligen gesetzlichen Höhe. Für Warenwerte unter 100 EUR (netto) berechnen wir die Selbstkosten für Fracht und Versandkosten. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltung

4.1. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausge­schlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechts­kräftig festgestellt.

4.2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist unzulässig.

5. Lieferung, Versand

5.1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, aber nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und der vollständigen Klärung der vom Kunden zu beant­wortenden technischen Fragen.

5.2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt stets die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

5.3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn eine Lieferung unsere Firma verlässt.

5.4. Lieferklauseln sind nach den ICC Incoterms auszulegen.

5.5. Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Um­fang zulässig. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.6. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Ver­zugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen un­vorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hin­dernissen, die wir nicht allein zu vertreten haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten ein­treten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit.

5.7. Die gelieferte Ware ist ausschließlich für die Ausfuhr in das Bestimmungsland zugelassen und darf nur durch den adressierten Kunden verwendet werden. Jegliche Weiterveräußerung oder Weitergabe der Ware, Schaffung einer neuen Anwendung durch Implementierung der gelieferten Ware, die in ein anderes Land oder an eine andere Person übergeben werden, muss nach den deutschen Gesetzen erfolgen und liegt im vollem Verantwortungsbereich des Endnutzers.

6. Gewährleistung und Schadenersatz

6.1. Wir übernehmen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns gelieferten Geräte und Anlagen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Eingang der Lieferung am Bestimmungsort.

6.2. Eine Gewährleistungspflicht entfällt bei Änderung der Wa­re durch den Kunden ohne unsere schriftliche Einwilligung, bei fehlerhafter oder unsachgemäßer Verwendung oder Behand­lung der Ware durch den Kunden, bei schuldhafter Nichtbe­achtung der Bedienungs- oder Wartungsanleitung, bei natür­licher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie bei Nichtverwendung von Originalersatzteilen.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Eingang am Bestimmungsort zu unter­suchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzu­zeigen.

6.4. Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich unsere Ge­währleistungspflicht auf Lieferung eines ordnungsgemäßen Ersatzgerätes oder Nachbesserung. Das Recht auf Wandlung oder Minderung durch den Kunden wird ausgeschlossen. Der Kunde kann jedoch die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die Ersatzlieferung erneut mangelhaft ist oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist vorge­nommen werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gesetzt hat und er gleichzeitig darauf hinweist, dass er bei Fristablauf die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen wird.

6.5. Schadensersatzansprüche wegen verschuldeter Unmög­lichkeit der Lieferung, wegen positiver Forderungsverletzung, wegen Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhand­lungen und aus unerlaubter Handlung werden ausge­schlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Das gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden (Folgeschäden).

6.6. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent­standen sind, haften wir – aus welchem Rechtsgrund auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verlet­zung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, deren Abwesenheit wir garantiert haben, bei Mängeln des Liefer­gegenstandes, soweit nach dem ProdHaftG für Personen oder Sachschäden gehaftet wird, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünf­tigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Kaufpreisforderungen einschließlich aller Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

7.2. Kommt ein Kunde trotz wiederholter Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nach, so können wir die Herausgabe aller uns gehörenden Gegenstände auf Kosten des Kunden verlangen (vgl. Ziffer 3.5.).

8. Verbindlichkeiten des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Vertrags­abreden oder -bedingungen in seinen übrigen Teilen ver­bindlich.

Topas GmbH, Februar 2022